Krankentransport
Mit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes am 23. 7. 2015, gilt die Vorabgenehmigungspflicht für Fahrten mit dem Krankentransportwagen seitens der Krankenkassen, außer:
- von oder zu einer stationären Behandlung im Krankenhaus,
- bei vor- und nachstationären Leistungen im Krankenhaus,
- bei ambulanten Operationen gemäß § 115b SGB V und
- zu Vor- und Nachbehandlungen ambulanter Operationen.
Wir unterstützen Sie gerne beim Genehmigungsverfahren.
Rufnummer: 038208-83813
Unsere Krankentransportwagen sind gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes M-V genehmigt. Sie sind ausgestattet nach DIN 1789 und werden einem jährlichen TÜV unterzogen.
Erfordernisse für den fachlich qualifizierten Krankentransport:
- Umlagern/Lagern von Patienten (auf die Transportliege oder den Transportsitz)
- Heben und Tragen von Patienten
- Personen, die nicht eigenständig oder mit einfacher Hilfe auf den Transportsitz oder eine Liege einsteigen können
- angemessene Betreuung und einfühlsamer Umgang mit kranken, alten, gebrechlichen, verängstigten, dementen, altersverwirrten und hilfsbedürftigen Menschen
- medizinisch-fachliche Betreuung durch einen Rettungssanitäter
- medizinische Überwachung der Vitalparameter während des Transportes
- Versorgung mit Sauerstoff/Infusionen (auf ärztliche Anordnung)
- Patienten mit medizintechnischen Hilfsmitteln
- Gefahr einer Komplikation auf Grund des schlechten Gesundheitszustandes des Patienten
- Störung des Bewußtseins, des Kreislaufs oder der Atmung des Patienten
- Patienten, bei/nach deren Transport Hygienemaßnahmen erforderlich sind, z.B. bei Blutungsgefahr und infektiösen Patienten (z.B. MRSA)